In vielen Ländern ist die Mitbestimmung in großen Unternehmen bereits vorgeschrieben (z.B. durch Betriebsräte und Arbeitnehmenden-Vertretungen im Vorstand). Die Gemeinwohl-Ökonomie fordert aus drei Gründen eine Ausweitung der Mitentscheidung:

  1. Die Menschenwürde verlangt, dass alle Menschen, die von einem Projekt betroffen sind oder daran beteiligt sind, in den Entscheidungsprozess einbezogen werden.
  2. Empirische Untersuchungen zeigen, dass die Beteiligung der Arbeitnehmenden zu besseren Ergebnissen, mehr Identifikation mit dem Unternehmen, mehr Motivation und höherer Produktivität führt.
  3. Die Mitbestimmung beseitigt die Machtkonzentration in den Unternehmen.

Die Gemeinwohl-Ökonomie schlägt vor, dass demokratische Strukturen in kleinen Unternehmen unterstützt werden sollten und in großen Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben werden sollten.