Verlosung von 10 Mal
2 Freikarten zur Autarkia Messe 2022 in Wien

Details:
https://www.autarkia.info/green-world-tour-wien/

Optionale Zusendungen zur Gemeinwohl-Ökonomie:

Die Teilnahme am Gewinnspiel von Gemeinwohl-Ökonomie Regionalgruppe Wien, nachfolgend Betreiber oder Veranstalter genannt, ist kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des Gewinnspiels
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich vom 18.04.2022 um 0:00 Uhr bis zum 05.05.2022 um 23:59 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Gewinnspiel teilzunehmen.

Teilnahme
Pro Teilnehmer nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Kunden des Veranstalters beschränkt und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise werden vergeben:
10 Mal 2 Eintrittskarten zur Autarkia- Green World Tour Messe am 07. + 08. Mai 2022

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Ist das Gewinnspiel mit einer Aufgabe verknüpft, kommen ausschließlich diejenigen Teilnehmer in die Verlosung, welche die Aufgabe korrekt durchgeführt haben. Die Gewinner der Verlosung werden zeitnah über eine gesonderte Email über den Gewinn informiert.

Datenschutz
Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Eine Ausnahme stellen die für die Durchführung des Gewinnspiels benötigten Datenverarbeitungen dar, zum temporären erheben, speichern und nutzen der Daten.

Anwendbares Recht & Salvatorische Klausel
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.

Viel Glück und Erfolg wünscht die Gemeinwohl-Ökonomie